Statut

Statut

Statut des Historischen Kollegs

Präambel

Das Historische Kolleg, 1980 nach Art eines „Institute for Advanced Study“ vom Stiftungsfonds Deutsche Bank zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre und vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zur Förderung namhafter, hervorragend qualifizierter Historikerinnen und Historiker des In- und Auslandes in München errichtet, wurde in den ersten zwanzig Jahren seines Bestehens von der „Stiftung Historisches Kolleg“ getragen und ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert. Seit 1988 hat es seinen Sitz in der Kaulbach-Villa, die gemeinsam mit seinen Gründern vom Freistaat Bayern für das Kolleg instandgesetzt wurde. An die Stelle der Finanzierung durch den Stiftungsfonds Deutsche Bank und den Stifterverband tritt mit dem Kollegjahr 2000/2001 für das Historische Kolleg als „Institute for Advanced Study in History“ eine gemeinsame Finanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln: Der Freistaat Bayern sorgt für die Grundausstattung des Kollegs, private Zuwendungsgeber stellen für die Berufung von Gelehrten Stipendien zur Verfügung. Träger des Historischen Kollegs ist die „Stiftung zur Förderung der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und des Historischen Kollegs“. Für das Historische Kolleg als wissenschaftliche Einrichtung gilt folgendes Statut.

§ 1

  1. Das Historische Kolleg dient der Förderung von deutschen und ausländischen Gelehrten, die sich im Bereich der historisch orientierten Wissenschaften durch herausragende Leistungen in Forschung und Lehre ausgewiesen haben.
  2. Das Historische Kolleg fördert in diesem Sinne auch den wissenschaftlichen Nachwuchs.
  3. Das Historische Kolleg ist eine wissenschaftliche Einrichtung der „Stiftung zur Förderung der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und des Historischen Kollegs“, die als Allgemeine Stiftung des bürgerlichen Rechts auch die für das Historische Kolleg notwendigen Rechtsgeschäfte wahrnimmt.
  4. Das Historische Kolleg hat seinen Sitz in der Kaulbach-Villa in München.

§ 2

Das Historische Kolleg erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch

  1. Vergabe von Advanced Fellowships,
  2. Vergabe von Consolidator Fellowships, insbesondere für Forscherinnen und Forscher aus dem Nachwuchs,
  3. Vergabe des Preises des Historischen Kollegs,
  4. wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen,
  5. Förderung des Geschichtsbewusstseins.

§ 3

  1. Das Historische Kolleg wird geleitet durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Kuratoriums/das Kuratorium.
  2. Die/der Vorsitzende des Kuratoriums vollzieht dessen Beschlüsse und vertritt das Historische Kolleg. Ist der/die Vorsitzende verhindert, nimmt seine/ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter die Aufgaben der/des Vorsitzenden wahr.
  3. Das Kuratorium besteht aus sechs persönlichen Mitgliedern und sechs Mitgliedern von Amts wegen.
  4. Die persönlichen Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
  5. Mitglieder von Amts wegen sind
    1. die/der für die Geisteswissenschaften zuständige Vizepräsidentin/Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
    2. die Präsidentin/der Präsident der Max Weber Stiftung,
    3. die Präsidentin/der Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
    4. die Präsidentin/der Präsident der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
    5. die Sekretarin/der Sekretar der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
    6. eine/ein vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst entsandte/r Vertreterin/Vertreter.
  6. Private Zuwendungsgeber, die ein volles Stipendium nach § 2 Nr. 1 und 2 und den Preis nach § 2 Nr. 3 finanzieren, können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen.
  7. Die laufenden Geschäfte des Historischen Kollegs werden von einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer wahrgenommen, die/der in der Regel zugleich Geschäftsführerin/Geschäftsführer der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ist. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer ist der/dem Vorsitzenden des Kuratoriums zugeordnet.

§ 4

  1. Das Kuratorium wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder nach § 3 Absatz 3 für die Dauer von zwei Jahren seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter.
  2. Aufgaben des Kuratoriums sind es ferner,
    1. die persönlichen Mitglieder zu wählen,
    2. die Ausschreibungsverfahren für Stipendien und Preisvergaben festzulegen,
    3. die Fellows auszuwählen,
    4. alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für das Historische Kolleg zu beraten,
    5. den Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) des Historischen Kollegs aufzustellen.
  3. Das Kuratorium tagt jährlich mindestens einmal.
  4. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen; § 10 Absatz 2 bleibt unberührt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Beschlüsse des Kuratoriums können mit Zustimmung der/des Vorsitzenden auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden.
  5. Förderbeschlüsse können vom Kuratorium nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefasst werden.
§ 5
  1. Die Advanced Fellowships werden öffentlich ausgeschrieben.
  2. Sie werden in der Regel für die Dauer eines Jahres gewährt.
  3. Mit der Annahme eines Advanced Fellowships ist die Verpflichtung verbunden, das Forschungsvorhaben möglichst während der Förderungsdauer zum Abschluss zu bringen und anschließend zu veröffentlichen sowie in der Regel einen öffentlichen Vortrag zu halten. Überdies können Advanced Fellows im Verlauf des Kollegjahres im Zusammenhang mit ihrem Forschungsvorhaben ein Kolloquium abhalten.
  4. Die Ergebnisse des Kolloquiums werden vom Historischen Kolleg in deutscher Sprache veröffentlicht.
  5. Weitere Einzelheiten werden in den Richtlinien für die Vergabe von Stipendien festgelegt; sie können im Übrigen Gegenstand besonderer Vereinbarungen mit den Stipendiatinnen/Stipendiaten sein.

§ 6

  1. Die Consolidator Fellowships werden öffentlich ausgeschrieben.
  2. Sie werden in der Regel für die Dauer eines Jahres vergeben.
  3. Mit der Annahme eines Consolidator Fellowships verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat, in der Regel einen öffentlichen Vortrag zu halten.
  4. Einzelheiten werden in den Richtlinien für die Vergabe von Stipendien festgelegt; sie können im Übrigen Gegenstand besonderer Vereinbarungen mit den Stipendiatinnen/Stipendiaten sein.

§ 7

Die Fellows haben für die Dauer ihres Stipendiums Residenzpflicht in der Kaulbach-Villa als Forschungsstätte.

§ 8

  1. Der Preis des Historischen Kollegs wird nach Maßgabe der vom Kuratorium beschlossenen besonderen Statuten vergeben.
  2. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers wird einer besonderen Kommission übertragen. Ihr gehören an:
    1. die Mitglieder des Kuratoriums des Historischen Kollegs,
    2. bis zu drei weitere Mitglieder, die vom Kuratorium des Historischen Kollegs für je zwei Preisverleihungen kooptiert werden,
    3. als Gast eine Vertreterin/ein Vertreter der das Preisgeld für die Verleihung zur Verfügung stellenden Institution.

§ 9

  1. Mitglieder des Historischen Kollegs sind:
    1. die amtierenden und ehemaligen Kuratoriumsmitglieder des Historischen Kollegs,
    2. die ins Historische Kolleg berufenen Fellows,
    3. die Trägerinnen und Träger des Preises des Historischen Kollegs.
  2. Die Mitglieder sollen dazu beitragen, die Zielsetzungen des Historischen Kollegs zu verwirklichen; sie sollen sich aktiv am Kollegleben beteiligen, insbesondere gelegentlich der Verleihungen des Preises des Historischen Kollegs zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung zusammentreten.
  3. Die Mitglieder können als Gutachter für Bewerbungen herangezogen werden.

§ 10

  1. Das Statut tritt mit Wirkung vom 10. November 2022 in Kraft.
  2. Änderungen des Statuts bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Kuratoriums.
 
Beschlossen vom Kuratorium des Historischen Kollegs am 10. November 2022.