Richtlinien des Historischen Kollegs bei der Vergabe von Stipendien
Advanced Fellowship (ein Jahr), Consolidator Fellowship (ein Jahr) und Honorary Fellowship (maximal sechs Monate)
Diese Richtlinien sind Gegenstand der Bewilligung. Sie gelten, soweit in der Bewilligung
nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Der Inhalt wird mit Annahme des Stipendiums
anerkannt.
Zielsetzung
Die Stipendien des Historischen Kollegs dienen dazu, Gelehrten aus dem gesamten Bereich der historisch orientierten Wissenschaften den Freiraum zu gewähren, konzentriert an einem Buch zu arbeiten und dies abzuschließen. Es besteht Residenzpflicht in München. Das Historische Kolleg wird nicht zum Arbeitgeber der Stipendiatinnen und Stipendiaten; diese sind von Weisungen frei. Die Stipendien des Historischen Kollegs orientieren sich bei den Consolidator Fellowships an der Vergütung nach der W 2-Besoldung und sind sie im Rahmen der Bestimmung des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerfrei. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2015 (VIII R 43/12) sind Stipendien im Rahmen der Bestimmung des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG grundsätzlich steuerfrei, wenn sie die zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogenen Einnahmen nicht übersteigen, nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden und der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen und künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist. Die letztgültige Bewertung obliegt dem zuständigen Veranlagungsfinanzamt. Das Historische Kolleg wird eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Ausschreibung
Die Advanced und Consolidator Fellowships werden jährlich öffentlich ausgeschrieben (über das Fachportal H/SOZ/KULT, das Periodikum des Historikerverbandes, Flyer, die Homepage etc.). Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. April. Um ein Honorary Fellowship kann man sich ganzjährig bewerben.
Antragsberechtigung
Grundsätzlich stehen die Stipendien in- und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern
offen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
- Advanced Fellowships werden für ein Jahr (1. Oktober bis 30. September des
Folgejahres) vergeben und wenden sich grundsätzlich an Professorinnen und Professoren. - Consolidator Fellowships werden grundsätzlich für ein Jahr vergeben (1. Oktober bis 30.
September des Folgejahres) und wenden sich an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
mit dem Ziel der Habilitation. - Honorary Fellowships wenden sich an herausragende Gelehrte, die für kürzere Zeit
(maximal sechs Monate) im Historischen Kolleg forschen wollen.
Leistungen
Advanced Fellowship
Von deutschen Gelehrten wird erwartet, dass sie von ihrer Universität unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden. Das Historische Kolleg übernimmt für sie die Vertretungskosten (nach W 2-Besoldung; 12 Monate). Zusätzlich gewährt das Historische Kolleg ihnen für den Zeitraum des Stipendiums einen Mietzuschuss für eine in München angemietete Wohnung auf der Grundlage des Mietvertrages. Für die ggf. zu zahlende Zweitwohnungssteuer in der bayerischen Landeshauptstadt kommt die Stipendiatin/der Stipendiat selbst auf. In der Kaulbach-Villa steht den Advanced Fellows ein Arbeitszimmer zur Verfügung. Sie werden von studentischen Hilfskräften unterstützt. Zuschüsse zu noch notwendigen Archiv und Bibliotheksreisen sind möglich.
Consolidator Fellows
Die Consolidator Fellows erhalten ein Stipendium, das sich in der Höhe an der W 2- Besoldung orientiert. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht übernommen. Beiträge zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung werden ebenfalls nicht geleistet. Für eine in München angemietete Wohnung wird auf der Grundlage des Mietvertrages ein Mietzuschuss gewährt. Für die ggf. zu zahlende Zweitwohnungssteuer in der bayerischen Landeshauptstadt kommt die Stipendiatin/der Stipendiat selbst auf. In der Kaulbach-Villa steht den Consolidator Fellows ein Arbeitszimmer zur Verfügung. Sie werden von studentischen Hilfskräften unterstützt. Zuschüsse zu noch notwendigen Archiv und Bibliotheksreisen sind möglich.
Honorary Fellows
Die Honorary Fellows können in der Kaulbach-Villa wohnen und arbeiten. Sie sind während ihres Aufenthalts in das Kollegleben eingebunden. Das Historische Kolleg übernimmt die Kosten für An- und Abreise. Vergütungen werden nicht gewährt.
Aufgaben
Advanced Fellows
Mit der Annahme eines Forschungsstipendiums ist die Erwartung verbunden, das Forschungsvorhaben während der Förderungsdauer zum Abschluss zu bringen und in angemessener Frist zu veröffentlichen. Dabei muss die Publikation einen Fördervermerk enthalten, der die Förderung durch das Historische Kolleg sowie den individuellen Geldgeber benennt.
Die Forschungsstipendiaten halten im Kollegjahr einen öffentlichen Vortrag aus ihrem Arbeitsbereich. Der Vortrag wird an einem separaten Termin aufgezeichnet und auf der Homepage des Kollegs – gegebenenfalls auch auf weiteren Internetportalen, wie L.I.S.A. – eingestellt.
Fakultativ ist außerdem die Durchführung eines wissenschaftlichen Kolloquiums, dessen Ergebnisse in den „Schriften des Historischen Kollegs – Kolloquien“ veröffentlicht werden. Die Publikationssprache ist Deutsch. Eine Festlegung hinsichtlich der Konferenzsprache besteht hingegen nicht. Die Manuskripte der Beiträge des Bandes müssen bis zum Jahresende des Jahres vorliegen, im dem das Kollegjahr endet.
Consolidator Fellows
Mit der Annahme eines Förderstipendiums ist die Erwartung verbunden, das Forschungsvorhaben, in der Regel die Habilitationsschrift, während der Förderungsdauer zum Abschluss zu bringen und in angemessener Frist zu veröffentlichen. Dabei muss die Publikation einen Fördervermerk enthalten, der die Förderung durch das Historische Kolleg sowie den individuellen Geldgeber benennt.
Die Consolidator Fellows halten im Kollegjahr einen öffentlichen Vortrag aus ihrem Arbeitsbereich. Der Vortrag wird an einem separaten Termin aufgezeichnet und auf der Homepage des Kollegs – gegebenenfalls auch auf weiteren Internetportalen, wie L.I.S.A. – eingestellt. Alternativ ist auch die Durchführung eines eintägigen Workshops aus dem Kontext ihres Forschungsvorhabens möglich.
Honorary Fellows
Mit der Annahme eines Honorary Fellowships ist die Erwartung verbunden, dass der Fellow während seines Aufenthalts am Historischen Kolleg sein Thema im Rahmen eines öffentlichen Vortrags oder eines eintägigen Workshops präsentiert.
Bewerbungsunterlagen
Für Advanced Fellowships und Consolidator Fellowships:
- Lebenslauf (CV)
- Schriftenverzeichnis
- Arbeitsplan, der ausführliche Angaben insbesondere zu folgenden Punkten enthalten soll:
Art und Ziel des Vorhabens, detaillierte Beschreibung des Stands der bereits geleisteten
Vorarbeiten (Teilmanuskript bzw. präzise, aussagekräftige Gliederung) - halbseitige Zusammenfassung des Buchprojekts
- geplante Archiv- und Bibliotheksreisen
- Namen von Institutionen und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, mit denen der
Antragsteller in München kooperieren möchte - Thema des Kolloquiums bzw. Workshops
- Erläuterungen zum benötigten Wohnraum.
Aus der Bewerbung muss deutlich hervorgehen, dass das Werk im Kollegjahr nach Möglichkeit abgeschlossen und im Folgejahr publiziert werden kann.
Bewerbungen um Honoray Fellowships sind jederzeit formlos (Projektskizze, maximal 5 Seiten) unter Angabe des gewünschten Stipendienbeginns und -zeitraums möglich.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Fellows nimmt das Kuratorium des Historischen Kollegs im Rahmen seiner zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen vor. Die Stipendienförderer nehmen als ständige Gäste an den Kuratoriumssitzungen teil. Zusätzlich werden externe Gutachten eingeholt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Widerruf, Rückforderung
Das Historische Kolleg behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn wichtige Gründe dazu Anlass geben.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Mit der Annahme eines Stipendiums sind die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten, wie sie von der Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am 17. Juni 1998 beschlossen worden sind (ergänzt und aktualisiert in der Fassung vom 3. Juli 2013; http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/).
Rechenschaftspflicht
Die Advanced Fellows und Consolidator Fellows haben zum Abschluss ihres Kollegjahres einen Abschlussbericht vorzulegen, der insbesondere Angaben zum Arbeitsfortschritt sowie zeitliche Angaben zum geplanten Abschluss des Buchprojekts enthält.
Umgang mit den eingegangenen Bewerbungen
Bewerbungen werden vertraulich behandelt. Nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Das Finanzamt München, Abteilung Körperschaften, hat mit Schreiben vom 21. September 2015 bestätigt, dass
diese Richtlinien die Anforderungen erfüllen, dass Stipendien gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind.