Statuten für den Preis des Historischen Kollegs
Der Stiftungsfonds Deutsche Bank zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat im Jahre 1982 einen deutschen Historikerpreis ausgesetzt. Dieser Preis wird seither als Preis des Historischen Kollegs vergeben.
1. Die Dotierung des Preises hat sich inzwischen der Freundeskreis des Historischen Kollegs e. V. zu seiner vornehmsten Aufgabe gemacht und einen besonderen Stiftungsfonds mit einem Grundstockvermögen dafür ausgestattet. Persönliche und institutionelle Förderer sind eingeladen, diesen Grundstock zu ergänzen oder Zuwendungen für einzelne Vergaben bereitzustellen.
2. Der Preis wird alle drei Jahre vergeben. Er ist mit 30.000,− Euro ausgestattet und kann nicht geteilt werden.
3. Mit dem Preis wird das wissenschaftliche Gesamtschaffen einer Historikerin bzw. eines Historikers im Sinne der Zielsetzungen des Historischen Kollegs ausgezeichnet. Grundlage für die Auszeichnung ist ein herausragendes Werk, das wissenschaftliches Neuland erschließt, über die Fachgrenzen hinaus wirkt, in deutscher Sprache erschienen und in seiner sprachlichen Gestaltung vorbildhaft ist.
4.1. Der Preis wird in geeigneter Weise bekanntgemacht.
4.2. Vorschlagsberechtigt für den Preis sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die ein historisches Fach vertreten, außerdem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in vergleichbarer Stellung an historischen Instituten außerhalb der Hochschulen und freie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Publizistinnen und Publizisten, die anerkannte historische Werke veröffentlicht haben.
4.3 Vorschläge müssen schriftlich bis zum 31. Dezember des der Preisverleihung vorangehenden Jahres eingereicht werden und bedürfen der Begründung.
5.1. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers obliegt einer besonderen Kommission. Dieser gehören an
- die Kuratoriumsmitglieder des Historischen Kollegs,
- bis zu drei weitere wissenschaftliche Mitglieder, die vom Kuratorium des Historischen Kollegs für je zwei Preisverleihungen kooptiert werden. Eines dieser Mitglieder kann eine durch historiographische Leistungen ausgewiesene Publizistin bzw. ein Publizist sein.
- Zuwendungsgeber, die die Vergabe und Verleihung des Preises finanzieren, können an den jeweiligen Beratungen der Auswahlkommission als Gäste teilnehmen.
5.2. Vorsitzender der Auswahlkommission ist die/der Vorsitzende des Kuratoriums des Historischen Kollegs.
5.3. Die Auswahlkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder physisch anwesend ist. Mitglieder der Kommission können via Videokonferenz (Skype etc.) an den Sitzungen teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.
5.4. Die Auswahlkommission ist an Vorschläge nicht gebunden.
5.5. Auf die Preisträgerin/den Preisträger müssen mindestens drei Viertel der Stimmen der physisch anwesenden Mitglieder der Auswahlkommission entfallen. Von nichtanwesenden Mitgliedern können schriftliche Voten abgegeben werden, die jedoch nicht als Stimmabgabe zählen.
6.1. Die Preisverleihung wird in der Regel zur Eröffnung eines Kollegjahres des Historischen Kollegs vorgenommen.
6.2. Die Preisträgerin/der Preisträger ist aufgefordert, bei der Verleihung einen öffentlichen Vortrag zu halten.
7. Für das Verfahren der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
München, 16. Oktober 2017