Was „nationale“ Verfassungen über die Welt erzählen


Die heute virulenten Debatten um Rechtsstaatlichkeit, u.a. in Polen, Ungarn und Israel, stehen für eine Infragestellung des Prinzips Verfassung. Es gibt also guten Grund, tiefere Zeitschichten freizulegen. Das Projekt untersucht am Beispiel Polens die konstitutionelle Entwicklung eines sich immer wieder neu konfigurierenden Gemeinwesens, das über lange Phasen seiner Geschichte kein souveräner Staat war, woraus eine verflechtungsgeschichtliche Perspektive folgt. Um über das Recht als Norm und Verfahren hinauszugehen und Verfassungen als gesellschaftliche Reflexion zu analysieren, greift das Vorhaben auf kulturgeschichtliche und rechtssoziologische Inspirationen zurück.