
Statuten für den Preis des Historischen Kollges
1. Der Stiftungsfonds Deutsche Bank zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat im Jahre 1982 einen deutschen Historikerpreis ausgesetzt.
Dieser Preis wird seither als Preis des Historischen Kollegs vergeben.
1.2 Die Dotierung des Preises hat sich inzwischen der Freundeskreis des Historischen Kollegs e.V. zu seiner vornehmsten Aufgabe gemacht und einen besonderen Stiftungsfonds mit einem Grundstockvermögen dafür ausgestattet. Persönliche und institutionelle Förderer sind eingeladen, diesen Grundstock zu ergänzen oder Zuwendungen für einzelne Vergaben bereitzustellen.
2. Der Preis wird alle drei Jahre vergeben. Er ist mit 30.000,- € ausgestattet und kann nicht geteilt werden.
3.1 Mit dem Preis wird das wissenschaftliche Gesamtschaffen eines Historikers im Sinne der Zielsetzungen des Historischen Kollegs ausgezeichnet. Grundlage für die Auszeichnung soll ein herausragendes Werk bilden, das wissenschaftliches Neuland erschließt, über die Fachgrenzen hinaus wirkt und in seiner sprachlichen Gestaltung vorbildhaft ist.
3.2 In erster Linie sollen mit dem Preis deutsche Historiker ausgezeichnet werden, in Ausnahmefällen auch Historiker aus dem Ausland, wenn sie ein für die deutsche Geschichtswissenschaft besonders bedeutsames Werk veröffentlicht haben, das in deutscher Sprache erschienen ist.
4.1 Der Preis wird in geeigneter Weise bekanntgemacht.
4.2 Vorschlagsberechtigt für den Preis sind Hochschullehrer, die ein historisches Fach vertreten, außerdem Wissenschaftler in vergleichbarer Stellung an historischen Instituten außerhalb der Hochschulen und freie Wissenschaftler und Publizisten, die anerkannte historische Werke veröffentlicht haben.
4.3 Vorschläge müssen schriftlich bis zum 31. Dezember des der Preisverleihung vorangehenden Jahres eingereicht werden und bedürfen der Begründung.
5.1 Die Auswahl der Preisträger obliegt einer besonderen Kommission. Dieser gehören an
- die Kuratoren des Historischen Kollegs,
- bis zu drei weitere wissenschaftliche Mitglieder, die vom Kuratorium des Historischen Kollegs für je zwei Preisverleihungen kooptiert werden. Eines dieser Mitglieder kann ein durch historiographische Leistungen ausgewiesener Publizist sein.
- Zuwendungsgeber, die die Vergabe und Verleihung des Preises finanzieren, können an den jeweiligen Beratungen der Auswahlkommission als Gäste teilnehmen.
5. 2 Vorsitzender der Auswahlkommission ist der Vorsitzende des Kuratoriums des Historischen Kollegs.
5.3 Die Auswahlkommission ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind.
5.4 Die Auswahlkommission ist an Vorschläge nicht gebunden.
5.5 Auf den Preisträger müssen mindestens drei Viertel der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Auswahlkommission entfallen. Von nichtanwesenden Mitgliedern können schriftliche Voten abgegeben werden, die jedoch nicht als Stimmabgabe zählen.
6.1 Die Preisverleihung wird in der Regel zur Eröffnung eines Kollegjahres des Historischen Kollegs vorgenommen.
6.2 Der Preisträger ist aufgefordert, bei der Verleihung einen öffentlichen Vortrag zu halten.
7. Für das Verfahren der Preisvergabe ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
21. Juli 2011
